Mr. Wolfgang Walter Horn
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem mit Prädikat bestandenen Großen Staatsexamen gründete Herr Horn im März 1981 seine eigene Kanzlei in Hamburg. Im Jahr 2003 absolvierte er zusätzlich eine Ausbildung zum Mediator an der DeutschenAnwaltAkademie, und von 2015 bis 2022 war er auch als niederländischer Advocaat in Amsterdam tätig.
Auch nach seinem Eintritt in den Ruhestand steht er der Kanzlei und deren Mandanten in grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten gerne weiterhin beratend zur Seite.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Schadens- und Haftungsrechts, des Verkehrsrechts (einschließlich Oldtimerrecht) und des Arbeitsrechts für Arbeitgeber.
Geboren 1953 im ländlichen Süden Deutschlands, wuchs Herr Horn von Kindesbeinen an mit Pferden auf und war bis vor einigen Jahren selbst Springreiter und Pferdebesitzer. In mehr als 4 Jahrzehnten als Rechtsanwalt wurde er einer der bekanntesten Spezialisten für Pferderecht, und er ist daher ein hochqualifizierter Ansprechpartner in allen hippologischen Angelegenheiten in Deutschland. In grenzüberschreitenden Pferdesportfällen arbeitet er eng mit Dr. Paul Bavelaar zusammen, der sich als aktiver Springreiter und Pferdebesitzer auf das niederländische Pferderecht spezialisiert hat.
Herr Horn ist Mitglied in renommierten juristischen und pferdesportlichen Organisationen, wie der Kommission Recht und Steuern der Deutsch-Niederländischen Handelskammer, der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V. und dem F.F.P. Verein zur Förderung der Forschung im Pferdesport e.V., dessen Vorstand er angehört.
Sprachen: Deutsch, Niederländisch, Englisch, Französisch.